Cavadini
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Behandlungen
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Behandelt wird nur, wer sich zum Zeitpunkt der Behandlung weder unter Alkohol-, noch unter Drogeneinfluss befindet
Termine
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Termine können entweder telefonisch oder via E-Mail vereinbart werden
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Verschiebungen und Absagen sind 24 h vorher zu tätigen, sonst wird der volle Stundenansatz verrechnet
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Bei Zu-spät-kommen kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen
Bezahlung
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beanspruchte Dienstleistungen werden periodisch in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen
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Versäumnisse werden insgesamt 3x gemahnt bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, es können Mahngebühren anfallen
Schweigepflicht
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wir unterstehen der Schweigepflicht, ihre Daten werden für dritte Unzugänglich aufbewahrt und mit niemandem geteilt
Aufhebung der Schweigepflicht
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nach schriftlichem Einverständnis des Patienten
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für medizinisch notwendige Auskünfte an die zuweisenden und nachbehandelnden Ärzt*innen sowie andere Fachpersonen, welche die Behandlung und Betreuung unmittelbar übernehmen.
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Durch die Staatsanwaltschaft, bei strafrechtlichen Prozessen
Meldepflicht
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zur Durchsetztung von Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis, insbesondere für das Inkasso von Honorarforderungen, gegenüber den gesetztlich vorgesehenen Instanzen (z.B. Betreibungsamt, zuständige Gerichte)
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gegenüber der Strafverfolgungsbehörde in Bezug auf Wahrnehmungen, die auf ein verübtes oder drohendes Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, oder die sexuelle Integrität schliessen lassen
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gegenüber der für das Bedrohungsmanagement zuständigen Stelle betreffen Personen mit einer erhöhten, gegen andere Personen gerichtete Gewaltbereitschaft, wenn Gewalt konkret angedroht oder in anderer Weise in Aussicht gestellt worden ist und die physiche, psychische oder sexuelle Integrität anderer Personen schwer beeinträchtigen würde
*weitere Informationen auf baselland.ch